Melanie - die Versicherungsberaterin der Hannoversche

Mein Tipp: Stiftung Warentest empfiehlt das Fünffache Ihres Bruttojahreseinkommens als Auszahlungssumme.

Was ist eine Partner- bzw. verbundene Ablebensversicherung?

Sicherheit hoch 2 – vor allem für Nichtraucher besonders günstig: Mit der verbundenen Ablebensversicherung teilen sich zwei Menschen einen Vertrag. Im Fall der Fälle fließt die volle Versicherungssumme dann an den verbliebenen Partner. Das sichert den Lebensstandard bei Paaren mit doppeltem Einkommen – oder eine gemeinsame Investition von zwei Geschäftspartnern.

  • Großer Schutz für kleines Geld

    Die verbundene Ablebensversicherung ist oft deutlich günstiger als zwei einzelne Verträge.

  • Alle Leistungen voll integriert

    Sie machen keine Abstriche im Vergleich zu einer klassischen Ablebensversicherung.

  • Maßgeschneidert und individuell

    Genau der Versicherungsschutz, den Sie sich wünschen – zu Konditionen, die Sie brauchen.

NEU: Leistungs-Update in allen Tarifen

Unsere zwei Tarifstufen Basis und Plus haben wir erneut für Sie verbessert. So ermöglicht unsere Partner-Ablebensversicherung eine passgenaue Vorsorge für jeden Bedarf und bietet attraktive Zusatzleistungen für jeden Geldbeutel.

  • Der Basis-Tarif sichert bereits für einen kleinen Beitrag die finanzielle Existenz Ihrer Angehörigen. Jetzt schon mit vorzeitiger Auszahlung von 100 % der Versicherungssumme bei geringer Lebenserwartung.
  • Im Plus-Tarif erhöhen wir die Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme ohne Zusatzkosten für Sie, sollte Ihnen nach Ihrer Hochzeit, der Geburt Ihres Kindes oder dem Bau bzw. Erwerb einer Immobilie etwas zustoßen. Unsere flexible Nachversicherungsgarantie können Sie ab sofort bei noch mehr Ereignissen und mit erhöhter Summe in Anspruch nehmen. Außerdem neu ist eine zusätzliche Auszahlung für einen hinterlassenen pflegebedürftigen Angehörigen. 

Wann ist eine Partner-Ablebensversicherung sinnvoll?

Wenn beide Partner berufstätig sind, plant man für gewöhnlich auch mit beiden Einkommen. Fällt eines weg, wird es schnell kompliziert. Die eingegangenen Verpflichtungen, etwa für den Hausbau oder die Ausbildung der Kinder, müssen weiter bedient werden. Das Geld aus der verbundenen Lebensversicherung sichert in diesem Fall den Lebensstandard. Damit eignet sie sich auch perfekt für Menschen, die ein gemeinsames Geschäft möglichst kostengünstig finanziell absichern wollen.

Die Partner-Ablebensversicherung der Hannoversche einfach erklärt. (0:42 Min.)

Ablebensversicherung für Ehepaare: Unsere Tarife im Leistungsvergleich

Basis
Viel Sicherheit – für wenig Geld
Plus
Mehr Flexibilität und viele Extras

Wenn Sie innerhalb der Laufzeit versterben, erhalten Ihre Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungs­summe. Sie bestimmen, wer das Geld bekommt – und können den Begünstigten, den sogenannten Bezugsberechtigten, natürlich jederzeit ändern.

Sofortschutz ab Antragseingang (Versicherungsschutz bei Unfalltod bis maximal zur untenstehenden Summe)

100 % vorzeitige Auszahlung der Versicherungssumme bei schwerer Krankheit der versicherten Person mit einer Lebenserwartung von weniger als 12 Monaten möglich.

Die Ab­lebens­ver­sicherung ist monatlich kündbar.

Auf Wunsch konstengünstige Erhöhung des Versicherungsschutzes bei Unfalltod

Erhöhung der Versicherungs­summe ereignisunabhängig um bis zu 20 % (max. 50.000 Euro) ohne Gesundheitsprüfung einmalig innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre sowie jeweils bei folgenden Ereignissen: 

  • Heirat oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft
  • Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Bau oder Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie


Die Erhöhung der Versicherungssumme aus der Erhöhungsgarantie ist auf 150.000 Euro (max. 100 % der ursprünglichen Versicherungssumme) begrenzt.

Mit der Nach­versicherungs­garantie können Sie Ihre Versicherungs­summe ohne erneute Gesundheitsprüfung zusätzlich zur Erhöhungsgarantie um 20 % (max. 50.000 Euro) auch bei folgenden Ereignissen erhöhen: 

  • Gehaltssprung von mehr als 10 %
  • Abschluss Studium, Berufsausbildung
  • Volljährigkeit
  • Überschreiten der Höchstbeitragsgrundlage
  • Wegfall eines Hinterbliebenenschutzes aus einer betrieblichen Altersversorgung
  • Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit mit notwendiger Kammerzugehörigkeit
  • Scheidung
  • Eintritt in die Selbstständigkeit
  • Unternehmensgründung
  • Finanzierung der Installation einer Solaranlage
  • Finanzierung einer energetischen Modernisierung
  • Tod des Ehepartners


Die Erhöhung der Versicherungssumme, aus der Erhöhungs- und der Nachversicherungsgarantie, ist auf 150.000 Euro (max. 100 % der ursprünglichen Versicherungssumme) begrenzt.

Bei Tod der versicherten Person wird für jedes Kind unter 7 Jahren zusätzlich zur Versicherungssumme einmalig ein Kindergeld von 2.400 Euro ausgezahlt

Möglichkeit, den Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung zu verlängern

Beitragsfreie Erhöhung der Versicherungssumme um 20 % (max. 50.000 Euro) für 6 Monate bei Bau oder Erwerb einer selbst genutzten Immobilie

Beitragsfreie Erhöhung der Versicherungssumme um 20 % (max. 100.000 Euro) für 6 Monate bei Geburt oder Adoption eines Kindes

Beitragsfreie Erhöhung der Versicherungssumme um 20 % (max. 50.000 Euro) für 6 Monate bei Eheschließung

Bei Tod des Versicherten werden zusätzlich 10 % der Versicherungssumme gezahlt, wenn zuvor ein naher Angehöriger gepflegt wurde.

Ab dem 4. Versicherungsjahr werden auf Antrag bei Vorlage einer Sterbeurkunde 10 % der Versicherungs­summe (max. 10.000 Euro) sofort und ohne Leistungsprüfung ausgezahlt.

Zusätzliche Auszahlung von 5 % der Versicherungssumme (max. 10.000 Euro) bei Tod während der Urlaubsphase im Ausland

Ohne erneute Gesundheitsprüfung Option zum Wechsel vom Raucher-Tarif in den Nichtraucher-Tarif, wenn die versicherte Person ein Jahr rauchfrei ist.

Informationen & Details zum Download So punktet unsere verbundene Ablebensversicherung im Wettbewerbs-Vergleich

Die Partner-Ablebensversicherung ist eine Form der Ablebensversicherung. Für weitere Informationen zu Anbietern, Tarifen und Leistungen der Ablebensversicherung, besuchen Sie auch unseren Ratgeber auf hannoversche.de zum Thema "Risikolebensversicherung im Vergleich". 

Wie lang sollte die Laufzeit sein?

Die ideale Laufzeit hängt ganz von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Finanzielle Verpflichtungen, etwa für eine Immobilie, müssen schließlich oft noch viele Jahre lang bedient werden. Grundsätzlich gilt: Sie können Ihre Angehörigen bei uns 3 bis 45 Jahre absichern, maximal bis zu Ihrem 75. Lebensjahr. Für Eltern empfiehlt sich eine Laufzeit bis zu dem Zeitpunkt, an dem das jüngste Kind seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann.

Grafik zur Laufzeit der Partner-Risikolebensversicherung der Hannoverschen. Vater und Sohn jung Grafik zur Laufzeit der Partner-Risikolebensversicherung der Hannoverschen. Vater und Sohn jung
Rechtzeitiges Handeln …

Als der Sohn 2 Jahre alt ist, fällt die Entscheidung für eine verbundene Ablebensversicherung.

Grafik zur Laufzeit der Partner-Risikolebensversicherung der Hannoverschen. Vater und Sohn gealtert Grafik zur Laufzeit der Partner-Risikolebensversicherung der Hannoverschen. Vater und Sohn gealtert
… langfristige Sicherheit.

Nach 23 Jahren Laufzeit ist der junge Mann 25 – und selbst im Beruf.

Partner-Ablebensversicherung – Ihre Fragen, unsere Antworten

Nein, eine Partner-Risiko­lebens­versicherung leistet nur einmalig. Auch wenn beide versicherten Personen versterben, wird die Versicherungs­summe nur einmal ausgezahlt.

Dies ist von Fall zu Fall unterschiedlich und von der Vertragskonstellation abhängig. Wird bei Tod der versicherten Person die Versicherungsleistung fällig und diese nicht an den Versicherungs­nehmer ausgezahlt, kann eine Erbschaftssteuer anfallen. Denn bei Auszahlung an einen anderen als den Versicherungs­nehmer unterliegt die Versicherungs­summe grundsätzlich der Erbschaftssteuerpflicht. Hier finden Sie wichtige Hinweise zur Erbschaftssteuer.

Die Beiträge zur verbundenen Risiko­lebens­versicherung sind nur dann günstiger, wenn beide Personen dasselbe Risiko besitzen. Raucher und Nichtraucher werden beispielsweise immer als Raucher in einem Partnervertrag benannt. In so einem Fall ist der Abschluss von zwei getrennten Verträgen in der Regel günstiger.

Gegenüber Einzelverträgen wird Ihnen bei der Partner-Risikolebens­versicherung die Versicherungs­summe nur einmalig ausgezahlt. Darüber hinaus kann eine Erbschaftssteuer fällig werden. Wichtige Hinweise zur Erbschaftssteuer finden Sie hier. Außerdem ist die verbundene Risikolebens­versicherung teurer, falls bei Ihnen oder Ihrem Partner ein Gesundheitsrisiko besteht – zum Beispiel, wenn einer von beiden Raucher ist.

Partner-Ablebensversicherung online abschließen

Ihre günstige Partner-Ablebensversicherung können Sie einfach und bequem bei der Hannoversche als Direktversicherer abschließen. Nutzen Sie unseren Tarifrechner und berechnen Sie Ihren monatlichen Beitrag oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir erstellen Ihnen ein persönliches Angebot für Ihre verbundene Ablebensversicherung.

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